Kampf um Kohl

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Die Journalistin Gaby Weber hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Sie will, dass das Bundeskanzleramt Akten besorgt. Die liegen im Keller des Hauses von Helmut Kohl in Oggersheim. Es geht um hunderte von Handakten aus dessen 16jährigen Amtszeit. Der ehemalige Bundeskanzler hatte sie einst aus dem Kanzleramt mitgenommen und der Konrad Adenauer Stiftung übergeben, später für die Arbeit an seinen Memoiren abholen lassen. Doch nun, drei Jahre nach seinem Tod, liegen die Akten immer noch da. Kohls Witwe Maike Kohl-Richter schrieb dem Bundeskanzleramt, es handele sich nicht um staatliche Akten. Folglich muss sie diese auch nicht herausgeben. Aber wie privat können Handakten eines Kanzlers überhaupt sein? Das Bundesarchiv in Koblenz hätte gerne überprüft, welche Aktenteile eventuell staatlicher Herkunft sind und in ihre Archivkeller müssen, um dort aufgearbeitet und Forschern, Journalisten und einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu werden. Dass Kanzler staatliche Akten mit nach Hause nehmen scheint in Deutschland gängige Praxis zu sein. Helmuth Schmidt unterhielt gar ein eigenes Archiv inklusive Geheimakten und auch Konrad Adenauer und Willy Brandt hielten manche Akten wohl für so wichtig, dass sie sie nicht im Kanzleramt liegen lassen wollten. In ihrem Fall kümmern sich bundeseigene Stiftungen um den Zugang der Akten. Bei Helmut Kohl gibt es bisher nichts ähnliches. Der ehemalige Ministerpräsident von Thüringen und Rheinland-Pfalz Bernhard Vogel will vermitteln und hält eine Stiftung für längst überfällig. Auch die Witwe des Kanzlers solle in so einer Stiftung im Kuratorium sitzen. Wir haben den Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht beobachtet und mit Archivaren und Politikern gesprochen. Unser Film dazu lief in der KULTURZEIT vom Mittwoch, den 03. Juni um 19.20 Uhr auf 3SAT.