Jüngst saß im Bamberger Oberlandesgericht eine Vierzehnjährige mit ihrem 21jährigen Ehemann. Beide hatten in Syrien geheiratet, waren dann nach Deutschland geflohen. Als das zuständige Jugendamt mitbekam, dass das Mädchen minderjährig ist, trennte es das Paar. Umgang gab es fortan nur noch für wenige Stunden und immer nur in Anwesenheit eines Sozialarbeiters. Dagegen wehrte sich der Ehemann nun vor Gericht. Über eine Kinderehe zu entscheiden – für die Bamberger Richter Neuland. In Deutschland darf man erst ab dem 18. Lebensjahr heiraten. Mit Genehmigung des Familiengerichts in Ausnahmefällen bereits ab 16 Jahren. Das ist in anderen Ländern ganz anders. So dürfen in Syrien bereits 15jährige Jungen und 12jährige Mädchen verheiratet werden. Im Jemen beträgt das Heiratsmindestalter sogar neun Jahre. Schon seit Langem protestieren internationale Frauen- und Menschenrechtsorganisationen gegen diese Heiratspraxis, die wie Experten sagen, aber kein rein islamisches Problem ist, sondern viel mehr mit dem Entwicklungsgrad der Gesellschaften zusammenhängt. Jetzt kommen sogenannten “Kinderbräute” verstärkt auch zu uns. In den Flüchtlingscamps in Nahost heiraten immer mehr Minderjährige. Zum Einen sind es sogenannte Schutzehen, von denen Mädchen und Eltern hoffen, dass sie so die Flucht nach Westeuropa besser überstehen. Aber auch reiche Männer aus dem arabischen Raum nehmen sich Kinder zur Braut und zahlen dafür. Deutsche Jugendämter trennen in der Regel Minderjährige von ihren “Ehemännern” und nehmen die Mädchen in Obhut. Doch nicht immer stimmen die auch zu. Nicht hinter jeder Heirat steckt eine Zwangsheirat, oft hat die Flucht die Paare zusammengeschweißt. Auch ist ein Staat, der sich in die privaten Belange einmischt, für viele neu. Und so müssen nun Gerichte entscheiden, wie die Ämter weiter mit den Kindern umgehen sollen. Wir waren in einer Einrichtung für minderjährig verheiratete Mädchen, haben mit der Frauenrechtsorganisation “Terre des Femmes” gesprochen, den Islam- und Rechtswissenschaftler Mathias Rohe in Erlangen befragt, die Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ates in Berlin besucht und berichten über den Prozess in Bamberg, in dem die zuständigen Richter nichts an einer Ehe eines Volljährigen mit einer Minderjährigen auszusetzen hatten. Unser Film, in der KULTURZEIT auf 3SAT um 19.20 Uhr